Rund 12.000 Staplerunfälle jährlich allein in Deutschland zeigen, dass Gabelstapler eine Unfallquelle mit hohem Gefährdungspotenzial sind. Am häufigsten werden Fußgänger angefahren.
Staplerunfälle passieren häufig beim Rückwärtsfahren oder Zurücksetzen
Die meisten Gabelstaplerunfälle sind Unfälle, bei denen Fußgänger vom Stapler angefahren, überfahren oder eingequetscht werden – meist beim Rückwärtsfahren oder Zurücksetzen. Das betrifft nicht nur Mitarbeiter, sondern auch betriebsfremde Personen.
In vielen Fällen beobachtet der Staplerfahrer den rückwärtigen Raum nur unzureichend oder gar nicht. Teilweise aber kann der Staplerfahrer den Fahrbereich wegen sehr enger, weil zugestellter Verkehrswege auch nicht ausreichend einsehen. Kommt dann jemand z.B. hinter einem Regal hervor, dann kann der Staplerfahrer ihn nicht mehr rechtzeitig genug sehen, um noch anhalten zu können. Unzureichende Sichtverhältnisse führen auch immer wieder zu Unfällen, bei denen Fußgänger von vorwärts fahrenden Gabelstaplern angefahren werden.
Staplerunfälle: Unfallursachen
Gabelstaplerunfälle sind überwiegend auf falsches Verhalten zurückzuführen, insbesondere auf das Fehlverhalten von Staplerfahrern und auch auf das von Fußgängern. Detaillierte Unfalluntersuchungen zeigen allerdings immer wieder, dass zusätzlich zum Fehlverhalten meistens auch noch sicherheitswidrige Zustände und organisatorische Mängel für den Unfall mitverantwortlich sind. Diese Unfallursachen sind leichter auszuschalten als sicherheitswidriges Handeln, das auf komplexen Faktoren wie Übermüdung, Stress, Unkenntnis, Wahrnehmungsfehlern, Denkfehlern, persönlichen Problemen oder Unterschätzen einer Gefahr basiert.
Wesentliche Unfallursachen bei Gabelstaplerunfällen sind menschliches Fehlverhalten und eine mangelhafte betriebliche Organisation.
Staplerunfälle: Maßnahmen
Auch für den Betrieb von Gabelstaplern muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellt und immer wieder aktualisiert werden. Hierbei müssen die Sichtverhältnisse des Staplerfahrers eingehend untersucht und beurteilt sowie entsprechende Maßnahmen festgelegt werden. Dazu gehört auch eine Betriebsanweisung, die für das Verhalten aller Personen im Umfeld des Staplers maßgeblich ist.
Um Unfälle zwischen Fußgängern und Gabelstaplern zu vermeiden, muss das betriebliche Umfeld organisatorisch und technisch so gestaltet sein, dass Stapler und Fußgänger möglichst nicht aufeinander treffen. Das heißt, getrennte Verkehrswege für Gabelstapler und Fußgänger und die Trennung von Verladetätigkeiten und Fußgängerverkehr.
Gute Konzepte berücksichtigen die Bequemlichkeit der Fußgänger. Sie vermeiden Umwege für Fußgänger, damit sie keine Abkürzungen durch für sie gesperrte Bereiche nehmen.
Ein absolutes Aufenthaltsverbot von Fußgängern in Rangier- und Verladezonen ist in der Praxis schwer umsetzbar. Allerdings sollte der Aufenthalt z.B. von Lkw-Fahrern, Labormitarbeitern, Kommissionierern oder Instandhaltern auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt werden.


